Freitagspredigt

  Freitagspredigt (in 2 Spalten PDF)

Die Zekat

بِسْمِ اللهِ الْرَّحْمَنِ الْرَّحِيمِ

وَاكْتُبْ لَنَا فِي هَذِهِ الدُّنْيَا حَسَنَةً وَفِي الآخِرَةِ إِنَّا هُدْنَا إِلَيْكَ قَالَ عَذَابِي أُصِيبُ بِهِ مَنْ أَشَاءُ وَرَحْمَتِي وَسِعَتْ كُلَّ شَيْءٍ فَسَأَكْتُبُهَا لِلَّذِينَ يَتَّقُونَ وَيُؤْتُونَ الزَّكَاةَ وَالَّذِينَ هُم بِآيَاتِنَا يُؤْمِنُونَ

Bismillāhirrahmānirrahīm
[Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen]
“Und verzeichne uns Gutes in dieser Welt und im Jenseits. Siehe zu Dir sind wir zurückgekehrt. Er sprach: “Meine Strafe, ich treffe mit ihr, wen ich will, und meine Barmherzigkeit umfasst alle Dinge. Ich werde sie denen zukommen lassen, die Ehrfurcht vor mir haben, die Zekat entrichten und an Meine Botschaft glauben.”

[Sure A’rāf, Vers 156]

Verehrte Muslime,

für ein gedeihliches Miteinander muss das Gleichgewicht in der Gesellschaft gewahrt werden, ebenso der gesellschaftliche Frieden. In diesem Zusammenhang muss alles vermieden werden, was hier zu emotionalen Spannungen unter den Menschen führen könnte. Dass es in einer Gesellschaft reiche und arme Menschen gibt ist normal. Anormal ist, wenn Erstere die Letzteren nicht unterstützen und ein Ausbleiben dieses sozio-ökonomischen Ausgleichs, den wir gewisser Weise auch als Sunnatullah bezeichen können, in der Gesellschaft für Spannungen sorgt. [1]

Der Koran deutet regelrecht darauf hin, dass in einer Gesellschaft das Potential für solche Spannungen gegeben ist und weist uns Wege, um diese zu verhindern. Die ehrfürchtigen Frommen (muttaqi) werden im Koran beschrieben als diejenigen, die Gutes handeln auf Erden “... und von ihrem Hab und Gut abgeben an die Bittenden und die Bedürftigen was ihnen zusteht hiervon.” (Zariyat, 51/9)

Verehrte Gläubige,

der Koran weist uns darauf hin, dass die Zekat eine Gesellschaft reinigt, sie läutert: “Nimm von ihrem Hab und Gut eine Zekat, dass sie sich damit gereinigt haben.” (Tawba, 9/13)

Ebenfalls nach dem Koran erfahren Allahs Barmherzigkeit nur die, die ihre Zekat entrichten. So erhört Allah den Ruf des Propheten Musa (a.s.) und erwidert: “Meine Barmherzigkeit umfasst alle Dinge. Ich werde sie denen zukommen lassen, die Ehrfurcht vor mir haben, die Zekat entrichten und an Meine Botschaft glauben.” (A’râf 7/156)

Verehrte Gemeinde,

die Wortbedeutung von Zekat lautet Zunahme, Vermehrung, Reinigung und Segen. Als religiöser Terminus steht Zekat für die anteilige Abgabe vom überschüssigen Vermögen derjenigen, die nach religionsrechtlichen Bestimmungen als reich gelten. [2] Als reich gelten diejenigen, die abzüglich ihres Grundbedarfs und ihrer Schulden Vermögen oder Geld besitzen, mit dem sie eine bestimmte Mindestegrenze (nisab) erreichen oder übersteigen. Das Vermögen muss dabei einen sich mehrenden Charakter haben. Zudem muss sich dieses Vermögen bereits ein Mondjahr im Besitz des Gläubigen befunden haben.

Es gilt dabei als vorzüglicher, zunächst die eigenen Verwandten zu bedenken, wenn diese bedürftig sind: die eigenen Brüder und Schwestern, deren Kinder, die Onkel und Tanten und deren Kinder und schließlich die übrigen Verwandten und Nachbarn.

Vereherte Geschwister,

unser Prophet (saw) hatte manchen der Ashab das Versprechen abgenommen “das Gebet zu verrichten, die Zekat zu entrichten und keinen Hass und Groll zu hegen gegen Muslime.” [3] Und diejenigen, die er zum Islam einladen wollte, riet er dazu, diese Reihenfolge zu beachten.

Als er Muaz b. Dschabal als Statthalter und Zekat-Eintreiber in den Yemen schickte, riet er ihm: “Lade die Menschen zunächst ein, an Allah und Seinem Gesandten zu glauben. Wenn sie das tun, verlange von ihnen fünfmal am Tag das Gebet zu verrichten. Wenn sie auch das tun, erinnere sie daran, dass sie die Zekat entrichten müssen, damit von den Reichen genommen und den Armen gegeben wird.” [4]

Die heutige Predigt will ich an dieser Stelle beenden mit folgendem Hadis unseres Propheten (saw): “Ein Almosen ist verdienstlicher solange man noch gesund ist, von Reichtum träumt und der Tod noch fern ist. Wenn er dann da ist und die Seele schon in den Hals gestiegen ist, hat es keinen Sinn mehr die Angehörigen anzuweisen, dass sie diese oder jene Wohltat machen. Denn in diesem Moment ist man gar nicht mehr Herr über das eigene Vermögen. Dieses ist zu diesem Zeitpunkt bereits übergegangen an die Erben.” [5]

[1] DİB, İlmihal, I, İman ve İbadetler, s. 419.
[2] DİB, İlmihal, I, s .422.
[3] Buchārī, Īmān 42, Zekat 2; Muslim, Īmān 109; Abū Dāwūd, Adab 65; Tirmiḏī, Birr 17.
[4] Buchārī, Zekât 1, 41, 63; Muslim, Īmān 15, 29, 31.
[5] Buchārī, Zekat 11; Muslim, Zekat 92; Nesāī, Zekat 60.

Yemlihan Ardahanlıoğlu
Religionsbeauftragter der DITIB-Moschee in Ronnenberg
2013-07-26    


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