Freitagspredigt

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Die Bedeutung, das Gebet in Gemeinschaft zu verrichten
(02.10.2015)

Geehrte Gläubige!

Alle Religionen - egal ob himmlisch oder nicht - haben einen Ort für ihre Gottesdienste oder Rituale. Der Ort für die Gottesdienste der Muslime sind die Moscheen. Das Wort Moschee bedeutet, die verstreuten zusammen zu bringen, voneinander getrennte zu vereinen und zu vereinen. Die Moscheen haben diesen Namen erhalten, weil sie die Herzen vereinen, die Gläubigen zusammenbringen und ihnen die Möglichkeit bieten, gemeinsam ihre Gottesdienste zu verrichten. Im Koran und der Sunna heißt der Begriff für die Moschee: Masdschid (Mescid). Masdschid bedeutet wörtlich: “Platz der Niederwerfung”. Der Zeitpunkt der Niederwerfung ist die Zeit, an dem der Gläubige seinem Erschaffer am Nächsten ist; und die Moschee ist der Ort, wo er Gott am Nächsten ist.

Die Moscheen sind nicht Orte, die uns trennen und Grenzen zwischen uns setzen, sondern sie sind Orte, die uns zusammen bringen und wo die gekränkten Herzen Heilung finden. In den Moscheen wird der Gottesdienst nur Allah gegenüber verrichtet.1 Da kommt man mit den schönen und reinen Kleidungen hin.2 Es wird auf die Sauberkeit der Moscheen geachtet.3 So wie die Lunge das Blut reinigt, reinigt die Moschee die Gläubigen von ihren Sünden.

Meine verehrten Geschwister!

Unser Prophet legte großen Wert auf das gemeinschaftliche Verrichten des Gebets. Während seines ganzen Lebens hat er vor der Gemeinde vorgebetet. Als er erkrankte, hat er sich nicht davon ferngehalten, beim Gemeinschaftsgebet hinter Abu Bakr zu beten und er hat sogar während des Krieges das Gebet in Gemeinschaft nicht ausgesetzt.4 Das Freitagsgebet und die Festtagsgebete können nur in Gemeinschaft verrichtet werden. Und das zeigt uns auch, wie wichtig die Gemeinschaft ist. Bei der Zusammenkunft als Gemeinschaft; beim Kennenlernen, Begegnen, gegenseitigen Helfen, Teilen von Freude und Kummer, sowie dem gemeinschaftlichen Zusammenleben wird nicht auf Amt und Position geachtet. Denn Allahs Hilfe ist mit denjenigen, die Teil der Gemeinschaft sind.5 Das gemeinschaftlich verrichtete Gebet ist gegenüber dem eigenständig verrichteten Gebet siebenundzwanzig (27) Mal wertvoller.6

Jedem getätigten Schrittpaar des Gläubigen, der seine rituelle Waschung vollzogen hat und zur Moschee geht, wird Allah eine Belohnung erteilen. Im ersten seiner Schritte wird Allah seine Sünden vergeben, und im zweiten Schritt werden ihm Wohltaten erteilt. Solange der Muslim seine rituelle Waschung bewahrend und sich an die Verhaltensregeln der Moschee haltend dort aufhält, beten die Engel für seine Vergebung und für die Erteilung von Wohltaten wie die des Gebets.7 Für diejenigen, die im Dunkeln, d. h. zum Nacht- und Morgengebet, zur Moschee gehen, werden ein Licht (Nur) am jenseitigen Tag bekommen.8 Eine fortdauernd die Gemeinschaft pflegende Person hat den Teufel besiegt. Derjenige aber, der sich von der Gemeinschaft trennt, ist verloren wie ein sich von der Herde trennender Schaf.9 Demjenigen, der mit der Gemeinde zusammen das Nacht- und Morgengebet in der Moschee verrichtet, werden Wohltaten zugeschrieben, als ob dieser die ganze Nacht mit Gebet verbracht hätte.10 Jemand, dessen Herz mit den Moscheen verbunden ist, wird am jenseitigen Tag unter dem Schatten des Thrones sein.11 Neben diesen Verheißungen für diejenigen, die sich an der Gemeinschaft beteiligen, werden auch diejenigen auf eine eindringliche Art ermahnt, die sich von der Gemeinde fernhalten.12

Geehrte Gläubige!

Lassen Sie uns den Geboten und Warnungen Allahs und des Gesandten Gehör geben und uns bemühen, unsere Gebete in der Moschee zu verrichten. Lassen Sie uns dieses nicht aus einfachen Gründen vernachlässigen und uns selbst nicht täuschen.

Ich beende meine Predigt mit dem am Anfang rezitierten Vers:

“(Oh ihr Gläubigen!) Und verrichtet das Gebet, entrichtet die Pflichtabgabe (Zekat) und verbeugt euch (im Gebet) mit den sich Verbeugenden!”13

 

Die Predigtkomission

 

1 Koran, al-Dschinn, 72/18           8 Abu Davud, Salat, 49;

2 Koran, al-A’raf, 7/31                     at-Tirmidhi, Salat, 51

3 Koran, al-Baqara, 2/125;            9 Abu Davud, Salat, 46;

   Koran, al-Hadsch, 22/26               an-Nesai, Imamah, 48

4 Koran, an-Nisa, 4/102                10 al-Muslim, Mesadschid, 260. I.454

5 at-Tirmidhi, Fiten, 17                 11 al-Bukhari, Adan, 36;

6 al-Bukhari, Adhan, 30;                    al-Muslim, Zekat, 91

   al-Muslim, Mesadschid, 249      12 al-Bukhari, Ahkam, 52; Adhan, 29;

7 al-Bukhari, Adhan, 30;                    at-Tirmidhi, Salat, 48 

   al-Muslim, Mesadschid, 245;     13 Koran, al-Baqara, 2/43

   Ahmed b. Hanbal, 1/379,465

2015-10-02    


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