DITIB Landesverbände Pressemeldung

 

Stellungnahme zu den Fotos im Gebetsaal


Pressemitteilung vom 23.01.2014:

Als Landesverband der DITIB-Gemeinden in ganz Nordrhein-Westfalen nehmen wir Stellung zu den Ereignissen und Irritationen um die Dreigestirn-Fotos in unserer Moscheegemeinde in Hürth.

Es ist eine einfache, wie auch ewig gültige Feststellung: Fehler passieren – und zwar auch gerade deshalb, weil Menschen nun einmal fehlbar sind. Die Reaktion auf solche Fehler sollte sich daran orientieren, ob die Handelnden gute Absichten hegen – und sollte die Bereitschaft zur Vergebung erkennen lassen.

Unsere Gemeinde hat das Alt-Hürther Dreigestirn in ihrer Moschee willkommen geheißen und wollte damit deutlich machen, dass unsere Gemeinde eben eine Hürther Gemeinde ist. Als Muslime ist es uns wichtig, unsere religiösen Gebote und Gepflogenheiten zu achten. Deshalb trinken wir nicht mit, deshalb bützen wir nicht mit – aber wir freuen uns mit unseren Nachbarn und Freunden. Das wollte unsere Gemeinde zum Ausdruck bringen.

Wenn wir auf Skandalisierung und Empörung verzichten und stattdessen näher betrachten, welche Absicht am Anfang steht, können wir bei aller Meinungsverschiedenheit etwas sehr positives erkennen: Das Alt-Hürther Dreigestirn spricht über unsere Gemeinde als „unsere Moschee“. Sie begreift die Moscheegemeinde nicht als etwas Anderes, nicht als etwas Fremdes. Unsere Moschee ist selbstverständlicher Bestandteil des Hürther Lebens. Das wollte unserer Wahrnehmung nach das Dreigestirn zum Ausdruck bringen.

Bei aller Freude über diese Zusammengehörigkeit ist dann ganz offensichtlich allen Beteiligten das Gespür für die Würde des Gebetsraumes abhandengekommen. Der Gemeindevorsitzende Herr Turna hat im Gespräch mit dem Landesverband sein großes Bedauern geäußert, dass im Verlauf des nicht ganz alltäglichen Besuchs Kommunikationspannen entstanden sind, die letztlich zu den berechtigt kritisierten Fotos geführt haben.

Natürlich ist es nicht akzeptabel, dass in dieser Art und Weise vor der Gebetsnische posiert wird. Ein solches Verhalten ist nicht bloß „ungünstig“ – es ist unvereinbar mit den religiösen Werten unserer Gemeinden und verbietet sich deshalb in einer Moschee. Diesen Fehler erkennen und bedauern alle Beteiligten. Dieses Bedauern findet auch Ausdruck in der Zusicherung der Karnevalisten, die Motive nicht mehr zu verwenden.

Ebenso verbietet sich aber auch, auf solche menschlichen Fehler mit Hasstiraden und Drohungen zu reagieren. Die Bereitschaft, Fehler angemessen zu kritisieren aber in der Kritik nicht maßlos zu werden, ist Zeichen der Einsicht, dass wir alle nicht davor gefeit sind, Fehler zu begehen.

Was bleibt, ist der Wert der Zusammengehörigkeit – und die Erkenntnis, dass die Regeln eines respektvollen Miteinanders nicht außer Acht bleiben dürfen.

Islamische Religionsgemeinschaft DITIB-Nordrhein-Westfalen
Der Vorstand
2014-01-23